Öffentliche Mitwirkung Gestaltungsplan Bachwies, Sitterdorf
Öffentliche Mitwirkung
Gemäss § 9 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG, RB 700) und Beschluss des Gemeinderates Zihlschlacht-Sitterdorf vom 13. August 2026 wird der folgende Gestaltungsplan zur öffentlichen Mitwirkung publiziert.
Gestaltungsplan «Bachwies», Sitterdorf
Dieser legt die planungs- und baurechtlichen Grundlagen für die Bebauung innerhalb des umgrenzten Gebiets fest. Die Unterlagen können während der Mitwirkungsfrist vom 9. September 2026 bis 2. Oktober 2026 auf der Webseite der Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf sowie in der Gemeindekanzlei während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Christian Hinterberger, Gemeindepräsident.
Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Eingaben an den Gemeinderat Zihlschlacht-Sitterdorf, Bernhauserstrasse 5, 8588 Zihlschlacht, eingereicht werden, welche dann geprüft und beantwortet werden.
Die Mitwirkung dient dem Einbezug der Bevölkerung und ist kein Einspracheverfahren.
Unterlagen zum Gestatlungsplan:
1_Situationsplan.pdf
2_Sonderbauvorschriften.pdf
3a_Landumlegung Plan Neubestand.pdf
3b_Landumlegung Tabelle.pdf
3c_Entwurf Lastenbereinigung.pdf
4_Planungsbericht.pdf
Anhang 1_Strassen- und Erschliessungsvarianten.pdf
Anhang 2_Überprüfung Strassen- und Erschliessungsvarianten.pdf
Anhang 3_Situationsplan neue Erschliessungsstrasse.pdf
Anhang 4_Sichtbermen.pdf
Anhang 5_Schwarzplan.pdf
Anhang 6_Studienplan Dachlandschaft.pdf
Anhang 7_Abschätzung Raumnutzerdichte.pdf
Anhang 8a_Visualiserung Nordansicht.pdf
Anhang 8b_Visualisierung Ostansicht.pdf
Anhang 8c_Visualisierung Südansicht.pdf
Anhang 8d_Visualisierung Westansicht.pdf
Anhang 9_Umgebungskonzept.pdf
Anhang 10a_Nachweis Gewässereinleitung 1 West.pdf
Anhang 10b_Nachweis Gewässereinleitung 1 Süd.pdf