Hundewesen
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Beschreibung Hundewesen
Der Vollzug der Hundegesetzgebung obliegt im Kanton Thurgau den politischen Gemeinden.
Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Kanton Thurgau die generelle Leinenpflicht im Wald und am Waldrand. Alle Hunde sind während dieser Zeit an der Leine zu führen. Diese Massnahme verhindert, dass für Wildtiere eine unnötige Gefahr von freilaufenden Hunden ausgeht. Widerhandlungen gegen diese Leinenpflicht können gemäss Hundeverordnung mit Fr. 100.-- gebüsst werden.
Alles Wissenswerte rund um die Hundehaltung in Zihlschlacht-Sitterdorf finden Sie in unserer Infobroschüre [pdf]