Selektives Obligatorium vorschulische Sprachförderung
Mit dem selektiven Obligatorium werden Kinder mit Förderbedarf in deutscher Sprache zum Besuch eines Angebots (Spielgruppen, Kindertagesstätten, Tagesfamilien) verpflichtet. Der Besuch eines Angebots erfolgt während eines Jahres vor dem Kindergarteneintritt und umfasst 4 bis 6 Stunden pro Woche.
Der Förderbedarf wird ermittelt, indem alle Erziehungsberechtigten 1 ½ Jahre vor dem Kindergarteneintritt ihres Kindes eine Sprachstanderhebung ausfüllen. Das Ausfüllen des Fragebogens ist für alle obligatorisch. Deshalb werden auch Familien mit (schweizer-)deutscher Familiensprache gebeten, den Fragebogen auszufüllen.
Die Organisation der Sprachstanderhebung und die Zuteilung in die externen Angebote erfolgt über die Schulgemeinde VSG Bischofszell.
Weitere Informationen finden Sie auf der https://www.schule-bischofszell.ch/angebot/interne-angebote/obligatorium-vorschulische-sprachfoerderung.html