Einwohnerdienste
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Beschreibung Einwohnerdienste
Hinweis
Gemäss § 8 des Gesetzes über das Einwohnerregister, das seit 1. August 2009 in Kraft ist, sind Vermieterinnen und Vermieter sowie Liegenschaftsverwaltungen gegenüber dem Einwohneramt verpflichtet, Mieterwechsel innert 14 Tagen zu melden. Dazu gehören auch Zu- und Wegzüge aus dem Haushalt. Ein Mietwechsel muss die Angabe der Wohnungsnummer des ausziehenden und einziehenden Mieters sowie das Datum des Mieterwechsels enthalten.
Aufgaben
- Adressänderung
- Adressauskünfte
- An- und Abmeldungen
- Ausländerbewilligungen
- Bestätigung für Lernfahrausweise
- Garantieerklärung für visumspflichtige Besucher
- Handlugsfähigkeitszeugnis
- Heimatausweis
- Identitätskartenbestellung
- Lebensbescheinigung
- Leumundszeugnis
- Redaktion Mitteilungsblatt
- Stimmrechtsbescheinigungen Initiativen und Referenden
- Telefonzentrale und Front-Office
- Versand von Stimmmaterial
- Wohnsitzbestätigung
Dienstleistungen
Online-Schalter
Artikel | Preis | Link | Dateien |
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Betreibungsregisterauszug | gratis | Betreibungsregisterauszug bestellen | |
eUmzug (An-/Abmeldung, Adressänderung) | eUmzug (An-/Abmeldung, Adressänderung) | ||
Handlungsfähigkeitszeugnis | CHF 15.00 | ||
Heimatausweis | gratis | ||
Meldung Mieterwechsel | gratis | Meldung_Mieterwechsel.docx | |
Strafregisterauszug | gratis | Strafregisterauszug | |
Wohnsitzbestätigung | CHF 10.00 |