Navigieren in Zihlschlacht-Sitterdorf

Besuchsaufenthalt

Anmelde- und Bewilligungspflicht bei Besuchs- oder Tourismusaufenthalten

Für Besuchs- und Tourismusaufenthalte mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen besteht weder eine Anmelde- noch eine Bewilligungspflicht. Je nach Staatsangehörigkeit ist für die Einreise in die Schweiz bzw. in den Schengen-Raum ein Visum erforderlich.

Visumpflicht ja oder nein?

Bilder Heidi 152.jpgNachfolgender Link gibt Ihnen Auskunft, welche Staatsangehörige für die Einreise und den erwerbslosen Aufenthalt in der Schweiz bzw. im Schengen-Raum bis maximal 3 Monate der Visumpflicht unterstehen.

Ausweis-und_Visumvorschriften (23.03.2016 16:37)  [PDF, 681 KB]

Sofern eine Visumspflicht für einen Besuchs- oder Tourismusaufenthalt bis zu 3 Monaten besteht, hat die Besucherin/der Besucher bei der für ihren/seinen Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung ein Visumsgesuch einzureichen.

Verpflichtungserkärung

Verlangt die Schweizer Vertretung eine Verpflichtungserkärung, füllt die ausländische Besucherin/der ausländische Besucher das entsprechende Formular aus und stellt es der Garantin/dem Garanten in der Schweiz zu. Die Garantin/der Garant ergänzt die Verpflichtungserklärung mit ihren/seinen Personalien, unterzeichnet die Verpflichtungserkärung und reicht es mit den nachfolgend aufgeführten Unterlagen der Einwohnerkontrolle des Wohnortes der Garantin/des Garanten ein:

- Garantieerklärung, dass Gastgeber für Gast während des Besuchaufenthalts aufkommen wird
- Bestätitung Gastgeber, dass der Gast nach Aufenthalt wieder ausreisen wird
- Passkopie Gesuchsteller

Hat die Schweizer Vertretung auf der Verpflichtungserkärung die Rubrik Reiseversicherung (oben rechts) mit "ja" angekreuzt, ist neben den obenerwähnten Unterlagen noch der Nachweis (z.B Bestätigung der Versicherung) zu erbringen, dass für den Gast eine Reiseversicherung mit einer Deckungssumme von Euro 30'000.-- bzw. Fr. 50'000.-- bei einem anerkannten Versicherer abgeschlossen worden ist.

Kosten: Fr. 30.00, direkt am Schalter der Gemeindeverwaltung Zihlschlacht-Sitterdorf zu entrichten / Fr. 25.00 oder Fr. 65.00, werden vom Migrationsamt des Kantons Thurgau dem Gastgeber in Rechnung gestellt, je nach Umfang des weiteren Bearbeitungsaufwandes.

Merkblatt_Besuchs-und_Tourismusaufenthalte  [PDF, 59.0 KB


Zuständige Abteilung

Footer

Zihlschlacht-Sitterdorf Bernhauserstrasse 5 8588 Zihlschlacht Tel. 058 346 05 05 E-Mail