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Einleitungsbeschluss Gestaltungsplan und Landumlegung Bachwies, Sitterdorf

 

Politische Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf

Öffentliche Auflage

Gestützt auf § 27 und § 53 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG,
RB 700) wird öffentlich aufgelegt:

Einleitungsbeschluss Gestaltungsplan und Landumlegung 'Bachwies', Sitterdorf
(Parzelle Nr. 3018 sowie Teile der Parzellen Nrn. 2137, 2914, 3089 und Quellenrecht D 2023)

Der Gemeinderat Zihlschlacht-Sitterdorf hat am 13. August 2026 beschlossen, über das Gebiet 'Bachwies' einen Gestaltungsplan samt Landumlegung zu erstellen. Die Gebietsabgrenzung ist im Situationsplan 1:2‘000 ersichtlich. Die Landumlegung erfolgt nach dem Verhältnis der Flächen.

Plan Einleitungsbeschluss v. 06.08.2026.pdf

Auflagefrist:          vom 18. September 2026 bis 07. Oktober 2026
Auflageort:           Verwaltungsgebäude, Bernhauserstrasse 5, 8588 Zihlschlacht,
                            (während der Schalteröffnungszeiten)

Rechtsmittel:
Wer durch den aufgelegten Einleitungsbeschluss, die Gebietsabgrenzung sowie die Art der Neuzuteilung berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet an den Gemeinderat Zihlschlacht-Sitterdorf, Bernhauserstrasse 5, 8588 Zihlschlacht, zu richten.

Zihlschlacht, 13. August 2026                               Gemeinderat Zihlschlacht-Sitterdorf

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