Verlängerung Planungszone ´Bachwies´, Sitterdorf
Öffentliche Auflage
Gestützt auf Art. 27 Abs. 2 RPG wird öffentlich aufgelegt:
Verlängerung der Planungszone im Gebiet 'Bachwies', Sitterdorf
(Parzellen Nrn. 2137, 2914, 3018 und Teil der Parzelle Nr. 3089 sowie Quellenrecht D 2023)
Zur Sicherstellung der Erschliessung wurde gestützt auf §§ 32 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG, RB 700) mit öffentlicher Publikation vom 13. Septem-ber bis 02. Oktober 2024 für das im Situationsplan bezeichnete Gebiet eine Planungszone erlassen.
Plan Verlängerung Planungszone Bachwies.pdf
Die Sicherstellung der Erschliessung ist fortgeschritten, jedoch noch nicht abge-schlossen. Zur weiteren Sicherstellung der Erschliessung hat der Gemeinderat Zihl-schlacht-Sitterdorf am 13. August 2026 beschlossen, die Planungszone um zwei Jahre zu verlängern. Die Planungszone umfasst weiterhin das im Situationsplan be-zeichnete Gebiet. Nach Abschluss der Planungsmassnahmen wird sie vom Gemeinderat wieder aufgehoben.
Während der Geltungsdauer der Planungszone besteht kein absolutes Bauverbot. Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine neue Baute oder Anlage die vor-gesehene Planung erschwert oder beeinträchtigt. Nur wenn dies der Fall ist, kann eine Baubewilligung mit Verweis auf das Bestehen einer Planungszone verweigert werden.
Die Verlängerung der Planungszone wird mit der Veröffentlichung im kantonalen Amtsblatt wirksam.
Auflagefrist: vom 11. September 2026 bis 30. September 2026
Auflageort: Verwaltungsgebäude, Bernhauserstrasse 5, 8588 Zihlschlacht,
(während der Schalteröffnungszeiten)
Rechtsmittel:
Wer durch die Verlängerung der Planungszone berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet an den Gemeinderat Zihlschlacht-Sitterdorf, Bern-hauserstrasse 5, 8588 Zihlschlacht, zu richten.
Zihlschlacht, 13. August 2026 Gemeinderat Zihlschlacht-Sitterdorf