Ankündigung Gesamterneuerungs-Wahlen
Gesamterneuerungs-Wahlen Zihlschlacht-Sitterdorf
Gestützt auf Artikel 20 des Gemeindeorganisationsreglements der Politischen Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf vom 01. Januar 1997 wählen die Stimmberechtigten an der Urne den Gemeindepräsidenten und sechs Mitglieder des Gemeinderates.
Der 1. Wahlgang für die Amtsdauer 2027 bis 2031 findet am Sonntag,
29. November 2026 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am Sonntag,
28. Februar 2027 durchgeführt.
Für die Amtsdauer vom 01. Juni 2027 bis 31. Mai 2031 stellen sich folgende Personen wieder zur Verfügung:
Gemeindepräsident: Hinterberger Christian, Sitterdorf
Gemeinderat: Fanetti Roger, Zihlschlacht
Fisch Christian, Zihlschlacht
Fröhlich Marc, Zihlschlacht
Keller Peter, Zihlschlacht
Straub Ramona, Zihlschlacht
Gemäss § 36 Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht (StWG) des Kantons Thurgau sind bei Majorzwahlen Wahlvorschläge bis spätestens am 55. Tag vor dem Abstimmungstag, das heisst bis spätestens am Montag, 05. Oktober 2026,
17.00 Uhr, der Gemeindeverwaltung, Bernhauserstrasse 5, 8588 Zihlschlacht, einzureichen, um auf die Namensliste aufgenommen zu werden. Verspätet gemeldete Kandidaten finden auf der Namensliste keine Aufnahme, können jedoch trotzdem gewählt werden.
Listen für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Wahlvorschläge sind von den Vorgeschlagenen selbst mit ihrer Unterschrift zu bestätigen und von mindestens zehn, im Wahlkreis (Politische Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf) wohnhaften Stimmberechtigten, zu unterzeichnen. Die Unterschriften können nicht zurückgezogen werden.
Zihlschlacht, 07. Mai 2026 Gemeinderat Zihlschlacht-Sitterdorf