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Ankündigung Gesamterneuerungs-Wahlen


Gesamterneuerungs-Wahlen Zihlschlacht-Sitterdorf

Gestützt auf Artikel 20 des Gemeindeorganisationsreglements der Politischen Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf vom 01. Januar 1997 wählen die Stimmberechtigten an der Urne den Gemeindepräsidenten und sechs Mitglieder des Gemeinderates.

Der 1. Wahlgang für die Amtsdauer 2027 bis 2031 findet am Sonntag,
29. November 2026
statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am Sonntag,
28. Februar 2027 durchgeführt.

Für die Amtsdauer vom 01. Juni 2027 bis 31. Mai 2031 stellen sich folgende Personen wieder zur Verfügung:

Gemeindepräsident:       Hinterberger Christian, Sitterdorf
Gemeinderat:                 Fanetti Roger, Zihlschlacht
                                       Fisch Christian, Zihlschlacht
                                       Fröhlich Marc, Zihlschlacht
                                       Keller Peter, Zihlschlacht
                                       Straub Ramona, Zihlschlacht

Gemäss § 36 Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht (StWG) des Kantons Thurgau sind bei Majorzwahlen Wahlvorschläge bis spätestens am 55. Tag vor dem Abstimmungstag, das heisst bis spätestens am Montag, 05. Oktober 2026,
17.00 Uhr
, der Ge­meindeverwaltung, Bernhauserstrasse 5, 8588 Zihlschlacht, einzureichen, um auf die Namensliste aufgenommen zu werden. Verspätet gemeldete Kandidaten finden auf der Namensliste keine Aufnahme, können jedoch trotzdem gewählt werden.

Listen für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Wahlvorschläge sind von den Vorgeschlagenen selbst mit ihrer Unterschrift zu be­stätigen und von mindestens zehn, im Wahlkreis (Politische Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf) wohnhaften Stimmberechtigten, zu unterzeichnen. Die Unterschriften können nicht zurückgezogen werden.

Zihlschlacht, 07. Mai 2026                        Gemeinderat Zihlschlacht-Sitterdorf
 

Wahlvorschlag Gemeindepräsident.pdf

Wahlvorschlag Gemeinderat.pdf

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