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Öffentliche Auflage: Schutzplan Natur- und Kulturobjekte - Änderung 2026

Politische Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf

Schutzplan Natur- und Kulturobjekte – Änderung 2026

Öffentliche Auflage

Gestützt auf §§ 29 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird öffentlich aufgelegt:

  • Schutzplan Natur und Kulturobjekte mit Schutz- und Pflegevorschriften – Änderung 2026

Auflagefrist:      30. April 2026 bis 19. Mai 2026

Auflageort:        Gemeindeverwaltung Zihlschlacht-Sitterdorf, Bernhauserstrasse 5,
                         8588 Zihlschlacht, während der Büroöffnungszeiten

Rechtsmittel:
Wer durch den aufgelegten Plan oder die Vorschriften berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache erheben.
Einsprachen sind schriftlich und begründet an den Gemeinderat Zihlschlacht-Sitterdorf, Bernhauserstrasse 5, 8588 Zihlschlacht zu richten.

Zihlschlacht, 23. April 2026                                                            Der Gemeinderat
 

Planungsbericht v. 14.04.2026 - Änderungen 2026.pdf

Schutz- und Pflegevorschriften Änderung v. 14.04.2026.pdf

Situationsplan 12'000 v. 09.04.2026 - Änderungen 2026.pdf

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