Öffentliche Auflage: Schutzplan Natur- und Kulturobjekte - Änderung 2026
Politische Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf
Schutzplan Natur- und Kulturobjekte – Änderung 2026
Öffentliche Auflage
Gestützt auf §§ 29 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird öffentlich aufgelegt:
- Schutzplan Natur und Kulturobjekte mit Schutz- und Pflegevorschriften – Änderung 2026
Auflagefrist: 30. April 2026 bis 19. Mai 2026
Auflageort: Gemeindeverwaltung Zihlschlacht-Sitterdorf, Bernhauserstrasse 5,
8588 Zihlschlacht, während der Büroöffnungszeiten
Rechtsmittel:
Wer durch den aufgelegten Plan oder die Vorschriften berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache erheben.
Einsprachen sind schriftlich und begründet an den Gemeinderat Zihlschlacht-Sitterdorf, Bernhauserstrasse 5, 8588 Zihlschlacht zu richten.
Zihlschlacht, 23. April 2026 Der Gemeinderat
Planungsbericht v. 14.04.2026 - Änderungen 2026.pdf