Verkehrsanordnung
Öffentliche Auflage
Verkehrsanordnung
Gemeinden: Hohentannen, Zihlschlacht-Sitterdorf, Bischofszell
Gestützt auf das Strassenverkehrsgesetz (SVG) und die Signalisationsverordnung (SSV) beabsichtigen die zuständigen Behörden folgende Verkehrsanordnung einzuführen:
Verlegung und Umpositionierung der Fahrverbotstafeln an der Ibergstrasse.
Der Weiler Hummelberg wird durch die Erweiterung neu in die Fahrverbotszone eingeschlossen.
Begründung
Die Anpassung der Signalisation dient der rechtlichen Transparenz für die Anwohnerschaft
Aktenauflage
Der detaillierte Signalisationsplan "Hummelberg" liegt während der Auflagefrist vom
4. bis 23. Mai 2026
auf den Gemeindeverwaltungen Hohentannen, Zihlschlacht-Sitterdorf sowie der Stadtverwaltung Bischofszell zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Rechtsmittel / Einsprachen
Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim zuständigen Departement des Kantons Thurgau (Departement für Bau und Umwelt) schriftlich Einsprache erhoben werden.
Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
04. Mai 2026
Für die betroffenen Gemeinden:
Gemeinderat Hohentannen
Gemeinderat Zihlschlacht-Sitterdorf
Stadtrat Bischofszell