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Öffentliche Auflage: Grundwassernutzung Grundwasserfassung 'Vogelsang', Leutswil

 

PUBLIKATION


Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau

Grundwassernutzung in der Politischen Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf

Die Wasserkorporation Zihlschlacht-Riet-Wilen beabsichtigt, weiterhin Grundwasser im Umfang von 480 l/min und eine Höchstbezugsmenge von 700 m3 pro Tag, höchstens aber 133'000 m3 pro Jahr, aus der seit 1959 bestehenden Grundwasserfassung "Vogelsang", auf der Parzelle Nr. 2864, Leutswil, Grundbuch Zihlschlacht-Sitterdorf, für Zwecke der öffentlichen Wasserversorgung zu nutzen.
Das Nutzungsrecht besteht seit dem 11. Juli 1961 und soll bis zum 10. Juli 2029 verlängert werden.

Das Gesuch liegt während der Auflagefrist vom  16. Februar 2024  bis  06. März 2024  im Verwaltungsgebäude, Bernhauserstrasse 5, 8588 Zihlschlacht, öffentlich auf.
Einsprachen gegen die Wassernutzung und das Erteilen der Konzession sind innert der Auflagefrist schriftlich und mit Begründung im Doppel an die Politische Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf, Bauverwaltung, Bernhauserstrasse 5, 8588 Zihlschlacht, zuhanden des Departements für Bau und Umwelt, einzureichen.


Frauenfeld, 16. Februar 2024 

Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau
 

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