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Arbeitslosigkeit

Was zu tun ist, wenn Sie arbeitslos werden:

  • Melden Sie sich beim Arbeitsamt der Gemeinde an.
  • Während der Kündigungsfrist müssen Sie selbständig Stellen suchen.
  • Das Gemeindearbeitsamt verschafft Ihnen einen Termin beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Amriswil. Von dort aus werden dann die Personalberatung und die Stellensuche aktiviert.
  • Vom RAV werden Ihre Unterlagen an die von Ihnen gewählte Arbeitslosenkasse weitergeleitet.

Vor Eintritt der Arbeitslosigkeit:

Ist Ihnen die Stelle gekündigt worden überprüfen Sie zuerst, ob die Kündigungsfrist eingehalten worden ist. Während Militär- oder Zivilschutzdienst, Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft/Mutterschaft besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Im Zweifelsfall sollten Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin sofort per Einschreiben erklären, dass Sie weiterarbeiten wollen.

Suchen Sie schon während der Kündigungsfrist nach neuen Stellen, und bewahren Sie die Bewerbungsunterlagen auf. Sie können sich bereits während der Kündigungsfrist zur Arbeitsvermittlung anmelden.

Melden Sie sich auf jeden Fall drei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Gemeindearbeitsamt zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung an.

Am Schalter der Gemeindeverwaltung sind folgende Broschüren erhältlich:

  • Arbeitslosigkeit, ein Leitfaden
  • Wie bewerbe ich mich richtig?
  • Arbeitsmarktliche Massnahmen.
  • Versicherungsschutz bei Unfall während der Arbeitslosigkeit.

Informationen finden Sie auf folgenden Internetseiten:
www.awa.tg.ch, www.treffpunkt-arbeit.ch

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